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Channel: Unternehmensanleihen
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Risikoversicherung

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Der Abschluss einer Risikolebensversicherung dient in erster Linie dazu, die Angehörigen des Versicherungsnehmers im Todesfall finanziell abzusichern. Im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung wird bei der Risikolebensversicherung kein Kapital angespart und die Versicherungsgesellschaft muss nur eine Zahlung leisten, wenn die versicherte Person verstirbt.

Eine Alternative zu einer Risikolebensversicherung ist eine Sterbegeldversicherung. Bei einer Sterbegeldversicherung kann aber nicht eine solche Summe wie bei einer Risikolebensversicherung abgesichert werden. Die Begrenzung bei einer Sterbegeldversicherung liegt, auch abhängig vom Alter der versicherten Person, bei 20 000 € bis 25 000 €.

Die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung sind relativ niedrig, da keine Kapitalbildung erfolgt und der Versicherungsfall nicht immer eintritt. Die Beitragszahlungen berechnen sich nach Höhe der Versicherungssumme sowie dem Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers. Auch spielt der Gesundheitszustand des Versicherten eine Rolle, bei schlechter Gesundheit oder Vorerkrankungen werden unter Umständen Zuschläge fällig. Bei den meisten Verträgen wird eine gleichbleibende Beitragshöhe vereinbart, es gibt jedoch auch solche mit fallender Versicherungsleistung. Diese werden meist abgeschlossen, wenn der Vertrag der Absicherung eines Hypothekendarlehens dient.

Manche Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit, innerhalb einer gewissen Vertragslaufzeit die Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln. Bleibt hierbei die vereinbarte Versicherungssumme unverändert, muss keine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden. Auch im Krankheitsfall kann eine solche Umwandlung noch erfolgen.

Häufig wird bei Erwerb einer Immobilie eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Die finanzierenden Kreditinstitute verlangen oftmals eine zusätzliche Absicherung ihrer Darlehen über eine Risiko- oder Kapitallebensversicherung. Dies bedeutet aber auch gleichzeitig eine Absicherung der Familie des Versicherungsnehmers. Wird die Versicherungssumme fällig, können die Bankschulden getilgt und die Immobilie gehalten werden.


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